






Alle zwei Jahre wählen die Bewohnerinnen und Bewohner - wie vom Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) vorgeschrieben - ihren Bewohnerbeirat. Er wirkt u.a. mit bei der Abfassung der Heimverträge, hat Mitspracherecht bei Veränderungen der Heimkosten, bei der Aufstellung der Heimordnung sowie bei der Mitgestaltung des Heimlebens. Die Beiratsvorsitzende lädt einmal im Quartal und bei Bedarf zu gemeinsamen Sitzungen des Bewohnerbeirates mit der Einrichtungsleitung, um konkrete Anliegen zu besprechen und abzustimmen. Aufgrund neuer Regelungen im LWTG ist es möglich, dass nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner den Bewohnerbeirat bilden, sondern auch (bis zu) 2 Personen von außerhalb: Angehörige, Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen oder andere Vertrauenspersonen.